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Hygieneplan der Grundschule Brucker Lache (Stand Oktober 2020)

1. Infektionsmaßnahmen

Der Hygieneplan sieht auch Maßnahmen zum Umgang mit Schülerinnen und Schülern vor, die leichte Erkältungssymptome wie Schnupfen oder gelegentlichem Husten zeigen.
Dabei gilt:

  • An Grundschulen, den Grundschulstufen der Förderzentren sowie den Schulvorbereitenden Einrichtungen ist in Stufe 1 und 2 ein Schulbesuch bei leichten Erkältungssymptomen ohne Fieber vertretbar, da Kinder im Grundschulalter wissenschaftlichen Studien zufolge eine geringe Rolle im Infektionsgeschehen spielen.
    Weitere Details wird die neue Fassung des Hygieneplans enthalten.
    Grundsätzlich sollten Kinder und Jugendliche mit unklaren Krankheitssymptomen in jedem Fall zunächst zuhause bleiben und gegebenenfalls einen Arzt aufsuchen: Kranke Schüler in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht in die Schule kommen.
  • Die Wiederzulassung zum Schulbesuch nach einer Erkrankung ist in Stufe 1 und 2 erst wieder möglich, sofern die Schüler mindestens 24 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) sind. In der Regel ist in Stufe 1 und 2 keine Testung auf Sars-CoV-2 erforderlich. Im Zweifelsfall entscheidet der Hausarzt bzw. Kinderarzt über eine Testung. Der fieberfreie Zeitraum soll 36 Stunden betragen.
  • Bei Stufe 3 ist ein Zugang zur Schule bzw. eine Wiederzulassung erst nach Vorlage eines negativen Tests auf Sars-CoV-2 oder eines ärztlichen Attests möglich.

-Ebenso ist kein Schulbesuch bei Kontakt zu einer infizierten Person oder einer Quarantäne erlaubt

-Bei Auftreten von coronaspezifischen Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen ist stets die Schulleitung zu informieren.

-Nach § 6 ABS. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe t) IfSG ist der Verdacht einer Erkrankung in Bezug auf die Corona-Virus- Krankheit-2019 (Covid-19) meldepflichtig.

-Bei Auftreten von Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen in der Unterrichts-/Betreuungszeit wird das Kind sofort vor Ort in der Schule bis zur Abholung durch die Eltern von den Mitschülerinnen und Mitschülern getrennt.
Die Eltern müssen auf die Notwendigkeit einer umgehenden ärztlichen Abklärung und häuslichen Isolation hingewiesen werden. Die Erziehungsberechtigten sollen sich anschließend telefonisch mit ihrer Haus-/Kinderarztpraxis in Verbindung setzen oder den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 kontaktieren. Dort wird das weitere Vorgehen besprochen.Der betroffene Schüler/die betroffene Schülerin darf erst wieder in den Präsenzunterricht zurückkehren, wenn eine Bestätigung des Arztes oder des Gesundheitsamtes vorliegt, dass dieser Schüler/diese Schülerin untersucht und ein Verdachtsfall ausgeschlossen wurde. Tritt ein bestätigter Fall einer COVID- 19- Erkrankung in der Klasse auf, so wird die gesamte Klasse für 14 Tage vom Unterricht ausgeschlossen, sowie eine Quarantäne durch das zuständige Gesundheitsamt angeordnet.
Bei einem Verdachtsfall ist alles, auch die Kontakte zu kommentieren.

Regelbetrieb ist nur unter strikter Einhaltung der Hygienemaßnahmen möglich!

2. Hygienemaßnahmen

a) Persönliche Hygiene

Die Lehrerinnen sind Vorbild, sie informieren die Schüler und achten auf die Einhaltung der Regeln.

  • Mindestens 1,50 m Abstand halten – überall und zu jeder Zeit!
  • Mit den Händen nicht in das Gesicht, besonders nicht an Mund, Nase und Augen fassen
  • Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.
  • Gründliche Händehygiene (z.B. nach Betreten des Klassenzimmers; vor und nach der Pause; nach dem Toilettengang; nach dem Naseputzen, Husten und Niesen)

Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden

Händedesinfektion: ist dann sinnvoll, wenn gründliches Händewaschen nicht möglich ist. (Desinfektionsmittel in die trockene Hand geben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden einmassieren.)

  • Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken möglichst nicht mit der ganzen Hand anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen.
  • Husten – und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch.
  • Dabei größtmöglichen Abstand einhalten!
  • Mund- Nasen- Schutz oder eine textile Barriere tragen:

Masken müssen auf dem Weg zum Klassenzimmer, beim Gehen durch die Klasse, in den Pausen, beim Aufsuchen der sanitären Einrichtungen, sowie auf dem Weg zum Ausgang bzw. zur Lernstube/zum Hort/ in die Mittagsbetreuung/ auf dem Weg zum Sekretariat getragen werden.

„Außerhalb des Unterrichts sind alle an der Schule Tätigen (auch Besucher) sowie Schülerinnen und Schüler angehalten, einen Mund- und Nasenschutz zu tragen.“
Jeder hat selbst für die Mund-Nasen-Bedeckung aufzukommen.
Während des Unterrichts darf die Maske am Platz abgesetzt werden, ebenso wie während der Ausübung von Sport und Musik.

Hinweise zum Umgang mit den Behelfsmasken:

Folgende Hinweise des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte sind zu beachten:

Auch mit Maske sollte der von der WHO empfohlene Sicherheitsabstand von mind. 1,50 m eingehalten werden.

Die Hände sollten vor Anlegen der Maske gründlich gewaschen werden.

Beim Anziehen der Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht berührt wird.

Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und gegebenenfalls ausgetauscht werden.

Die Maske sollte weder an der Außen- noch an der Innenseite berührt werden.

Nach Absetzen sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden.

Die Maske sollte nach dem Abnehmen in einem Beutel luftdicht verschlossen aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden.

Masken sollten täglich bei mindestens 60 Grad gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden.

b) Raumhygiene

Nach jeder Unterrichtsstunde 5 Minuten stoßlüften, in jeder Pause Stoßlüften

Nach Betreten des Klassenraumes Händewaschen (nur 1 Kind am Waschbecken)

Reinigung der Kontaktflächen

Händedesinfektionsmittel für Lehrkräfte

Benutzte Plätze werden markiert, z.B. werden die Stühle nicht hochgestellt.
Folgende Areale sollten besonders gründlich und täglich gereinigt werden (Reinigungsfirma)

+ Türklinken und Griffe (an Schubladen und Fenstern)
+ Treppen- und Handläufe
+ Lichtschalter
+ Tische, Telefone, Kopierer
+ Computermäuse, Tastaturen
+ keine gemeinsame Nutzung von Gegenständen (Scheren, Klebern …), Büchern und Tablets, nach jeder Nutzung reinigen und Hände waschen!

 

c) Hygiene im Sanitärbereich

  • Nur 1 Kind ist im Toilettenraum
  • Schild hängt an der Tür und wird von grün auf rot gedreht, wenn der Toilettenraum belegt ist.
  • Kinder warten auf dem Markierungsstreifen vor der Tür

3.Schulorganisatorische Maßnahmen

a) im Schulhaus

  • Einführung, Einforderung und Überwachung der Verhaltensregeln (siehe „persönliche Hygiene“) in den Klassen
  • Aushang des Hygieneplans an der Schultür und in der Aula/ Veröffentlichung auf der Homepage der Schule
  • feste Gruppen bleiben in den Klassen zusammen
  • Abstand zu Lehrern und sonstigem Personal
  • Klassenübergreifender Unterricht (Religion, Ethik), Lerngruppen aus verschiedenen Klassen blockweise zusammensetzen.
  • In der Klasse feste Sitzordnung, möglichst Einzeltische und Frontalunterricht
  • zusätzliche Aktivitäten, wie zum Beispiel Laternenumzug, Klassenfahrten, Fasching entfallen dieses Schuljahr.
  • Sport: Bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten vorher und nachher gründliches Händewaschen. Übungszeit höchstens 120 min, danach Frischluftaustausch. In den Umkleidekabinen möglichst Mindestabstand von 1,50 m einhalten.
  • Musik: kein Austausch von Musikinstrumenten,
    In Stufe 1 Singen eines kleinen Liedes im Klassenverband mit MNB möglich. Ansonsten beim Singen mind. 2m Abstand, versetzt aufstellen und in die gleiche Richtung singen, gilt auch im Freien. Nach 20 min Unterricht 10 min lüften.

b) in den Pausen

  • Maskenpflicht
  • Versetzte Pausenzeiten und Zuordnung von Zonen zu den Klassen
  • Verzehr des Pausenbrotes vorher im Klassenzimmer
  • Pausenbrote und Pausengetränke nicht teilen
  • Abstand muss gewährleistet sein, auch auf dem Weg in die Pause/ zurück aus der Pause
  • nur 1 Kind z. B. auf dem Trampolin oder im Spielhäuschen
  • Fußballspielen und je 2 Kinder an Kletterwand und Klettergerüst sind erlaubt.

c) Wegeführung

Markierungen (gelber Streifen) in der Aula, auf den Treppen und Treppenabsätzen sowie Beschilderung mit Verhaltensregeln müssen unbedingt beachtet werden.
Die Kinder gehen ab 7:30 Uhr in die Schule und direkt in ihr Klassenzimmer und setzen sich gleich auf ihren Platz. Pro Stockwerk übernimmt eine Lehrkraft die Aufsicht ab 7:30 Uhr.

d) Mittagsbetreuung

Feste Gruppen werden gebildet, Personal und Räume sind zugeordnet.
Auch hier gelten, wie in der Schule gleiche Hygieneregeln.

Start für das Schuljahr 2020/21

Wie der Start für das Schuljahr 2020/21 aussieht, wird vom Kultusministerium sicher erst Ende August entschieden werden können. Die Schule bereitet sich vor, um auf beide Möglichkeiten für die Schüler*Innen best möglich im Hinblick auf den Unterrichtsbetrieb reagieren zu können. Bitte informieren Sie sich in der ersten Septemberwoche auf unserer Homepage, ob es bis zu diesem Zeitpunkt neue Anweisungen des Kultusministeriums für das Schuljahr 2020/21 gibt.

Weitere Schritte zur Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an den Schulen in Bayern

Sehr geehrte Eltern,

ich möchte mich zuerst bei Ihnen für Ihre Unterstützung Ihrer Kinder beim „Lernen zuhause“ herzlich bedanken.

In einem Schreiben des Kultusministeriums vom 5. Mai gingen den Schulen nun folgende Informationen zusammengefasst zu.

Bei allen Planungen steht weiterhin der Gesundheitsschutz der gesamten Schulgemeinschaft an oberster Stelle. Dies heißt auch, dass eine Rückkehr zum „Normalbetrieb“, wie wir ihn aus der Zeit vor Corona gewohnt sind, bis auf Weiteres erst einmal nicht möglich sein wird. Dazu gehört die Einhaltung des Hygieneplans und die Organisation des Unterrichts mit in aller Regel halben Klassenstärken. Ob aufgrund der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens wieder nachgesteuert werden muss, lässt sich nicht absehen.

Der Hygieneplan unserer Schule ist auf der Homepage nachzulesen.

Folgender Zeitplan, der bis Schuljahresende drei Schritte zur sukzessiven Ausweitung des Unterrichtsbetriebs umfasst, wurde vom Ministerrat beschlossen:

  1. Starttermin 11. Mai 2020
    Ab dem 11. Mai kehren an den Grundschulen die vierten Klassen in den Präsenzunterricht zurück. Der Unterricht erfolgt auch in diesen Klassen in i.d.R. geteilten Gruppen. Der Unterricht umfasst täglich drei Stunden bis zu den Pfingstferien, das heißt es gibt zwei Schichten am Vormittag.
    Nach den Pfingstferien erfolgt wahrscheinlich eine Umstellung von einem täglichen Unterrichtsbetrieb aus einen i.d.R. wochenweise gestaffelten Unterrichtsbetrieb.
    Den Zeitplan für den Unterricht bis zu den Pfingstferien und die Zusammensetzung der Gruppen teilt Ihnen zeitnah die Klassenleiterin mit.
  2. Starttermin 18. Mai 2020
    Ab dem 18. Mai kehren an den Grundschulen die ersten Klassen in den Präsenzunterricht zurück. Auch auf dieser Jahrgangsstufe werden die Lerngruppen getrennt. Sie wechseln sich wöchentlich ab, das heißt eine Hälfte der Klasse hat vom 18.05. bis zum 22.05.20, die andere Hälfte hat vom 25.05. bis zum 29.0520 drei Unterrichtsstunden täglich. Auch hier wird Ihnen Ihre Klassenlehrerin zeitnah mitteilen, welche Kinder in Gruppe 1 oder 2 ist. Nach den Pfingstferien wird dieses rollierende System fortgeführt.
  3. Starttermin 15. Juni 2020
    Am Montag nach den Pfingstferien schließlich soll – vorbehaltlich einer weiterhin positiven Entwickllung beim Infektionsgeschehen – der Präsenzunterricht für alle überigen Infektionsgeschehen – der Präsenzunterricht für alle übrigen Jahrgangsstufen (2. und 3. Jahrgangsstufe) – wieder aufgenommen werden. Ein wochenweise gestaffelter Unterrichtsbetrieb wird auch hier die Regel sein. Auch hier wiederum wird Ihnen die Klassenleiterin den Zeitplan und die Einteilungen der Gruppen zeitnah mitteilen.
    Falls bis dahin Gesprächsbedarf mit den Lehrerinnen besteht, nehmen Sie bitte jederzeit Kontakt auf.

Für die Jahrgangsstufen, die jeweils noch nicht in den Präsenzunterricht zurückgekehrt sind, sowie für die Teilgruppen, die aufgrund des „rollierenden Systems“ jeweils nicht im Präsenzunterricht beschult werden, setzen wir das „Lernen zuhause“ fort.

Auch die Notbetreuung wird wieder bestehen. Wie schon in den Osterferien soll auch während der Pfingstferien ein entsprechendes Angebot vorgehalten werden.

„Unser gemeinsames Ziel muss es daher sein, den Schülerinnen und Schülern innerhalb eines bestimmten, aber durchaus flexiblen Rahmens ein möglichst stabiles und verlässliches Unterrichtsangebot , wenn auch vielleicht auch in reduziertem Umfang, zu unterbreiten.

Ich habe das Schreiben, das Sie unter folgendem Link im Orginal nachlesen können, bezüglich die Grundschulen betreffend zusammengefasst und stellenweise daraus zitiert.

Über alle wichtigen Schritte wie Zeitplanung und Gruppenzusammensetzung wird Sie, wie schon erwähnt, die Klassenleiterin, so rechtzeitig wie möglich, informieren.

Mit freundlichen Grüßen

E. Lalla

Für welche Schüler wird ein Betreuungsangebot eingerichtet ab dem 27.04.2020?

Ein flächendeckendes Betreuungsangebot würde das Ziel, das mit den Schulschließungen erreicht werden soll, unterlaufen. Deshalb wird ausschließlich eine Notbetreuung an den Schulen eingerichtet für Schülerinnen und Schüler

  • der Jahrgangsstufen 1 bis 4 an Grundschulen

sofern deren Erziehungsberechtigte im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeiten. Hierzu zählen insbesondere die folgenden Einrichtungen:

  • Gesundheitsversorgung (z.B. Krankenhäuser, (Zahn-) Arztpraxen, Apotheken, Gesundheitsämter, Rettungsdienst einschließlich Luftrettung, zudem alle Beschäftigten, die der Aufrechterhaltung des Betriebs dienen – wie etwa auch das Reinigungspersonal und die Klinikküche),
  • Pflege (z.B. Altenpflege, Behindertenhilfe, Frauenunterstützungssystem (Frauenhäuser, Fachberatungsstellen/Notrufe, Interventionsstellen))
  • Kinder- und Jugendhilfe (inklusiv Notbetreuung in Kitas),
  • Seelsorge in den Religionsgemeinschaften,
  • Einrichtungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr und Katastrophenschutz) und der Bundeswehr,
  • Einrichtungen der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung),
  • Lebensmittelversorgung (von der Produktion bis zum Verkauf),
  • Versorgung mit Drogerieprodukten,
  • Personen- und Güterverkehr (z. B. Fernverkehr, Piloten, Fluglotsen), Medien (insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko- und Krisenkommunikation),
  • Banken und Sparkassen (insbesondere zur Sicherstellung der Bargeldversorgung und der Liquidität von Unternehmen), Steuerberatung,
  • zentrale Stellen von Staat, Justiz (auch Rechtsberatung und -vertretung sowie die Notariate) und Verwaltung sowie
  • Schulen (Notbetreuung und Unterricht).

Bitte beachten Sie: Die Notbetreuung kann ab Montag, 27.04.2020 auch dann in Anspruch genommen werden, wenn

  • ein Erziehungsberechtigter des Kindes im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist oder als Schülerin oder Schüler am Unterricht der Abschlussklassen ab 27. April teilnimmt;
  • im Falle von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende erwerbstätig ist (im oder außerhalb des Bereichs der kritischen Infrastruktur).Erforderlich ist, dass der Erziehungsberechtigte aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung des Kindes gehindert ist und das Kind nicht durch eine andere im gemeinsamen Haushalt lebende volljährige Person betreut werden kann.

Schulische und außerschulische Hilfsangebote im Rahmen der Gewaltprävention

Bei Erfahrung von häuslicher oder sexueller Gewalt können sich betroffene Kinder und Jugendliche oder Personen an folgende Einrichtungen außerhalb der Schule beraten lassen:

  • Die Nummer gegen Kummer ist unter Tel. 116 111 montags bis samstags von 14 – 20 Uhr erreichbar.
  • Bei der bke-Jugendberatung können Jugendliche andere junge Menschen als Geprächspartner finden und Kontakt zu erfahrenen Beraterinnen und Beratern aufnehmen.
  • Das Hilfetelefon ist unter Tel. 0800 22 55 530 bei allen Fragen und für Hilfe bei sexellem Kindesmissbrauch für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu folgenden Zeiten erreichbar. Montag, Mittwoch und Freitag von 9 -14 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 15 – 17 Uhr.
  • Save me online hilft, wenn statt einer telefonischen Beratung bei sexuellem Kindesmissbrauch lieber Online-Hilfe per E-Mail gewünscht ist.
  • Auf dem Hilfeportal Sexueller Missbrauch finden Betroffene weitere Informationen und Ansprechpartner