Wer? | Kinder, die im Schulsprengel Brucker Lache wohnen. Alle Kinder, die am 30.09.2020 mindestens 6 Jahre alt, also zwischen 01.10.13 und 30.09.14 geboren sind. Alle Kinder, die zwischen 01.10.14 und 31.12.14 geboren sind können auf Antrag der Eltern regulär eingeschult werden. Es kann ein Schulfähigkeitstest gemacht werden, eine Beratung mit Kindergarten und Schule ist ratsam. Kinder, die nach dem 01.01.15 geboren sind, können auf Antrag eingeschult werden. Voraussetzung ist, dass in einem schulpsychologischen Gutachten die Schulfähigkeit bestätigt wird. Alle Kinder, die 2019 zurückgestellt worden sind oder die den Einschuldungskorridor in Anspruch nahmen. Die Kinder, die innerhalb der letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet (z.B. Südtirol,….) waren, dürfen nicht zur Schulanmeldung kommen. |
Anmeldung: | Auch, wenn Zurückstellung (Entscheidung der Schulleitung) gewünscht wird, muss das im Sprengel wohnende Kind angemeldet werden. Auch, wenn das Kind in eine andere Schule gehen soll (Gastschulantrag). Kinder mit besonderem Förderbedarf oder Behinderung können direkt am zuständigen Förderzentrum angemeldet werden. |
Wie? | Ein Elternteil und jedes Kind müssen persönlich zur Anmeldung kommen. Angaben sind durch Urkunden zu belegen. |
Mitbringen: | Geburtsurkunde des Kindes oder Familienstammbuch Bestätigung des Gesundheitsamts zur Vorlage bei der Schule Reisepass bei nicht deutscher Staatsbürgerschaft Sorgerechtsnachweis bei Alleinerziehenden |
Wann? | Am Dienstag – 10 . März 2020 von 11:30 – 14:30 Uhr Bitte halten Sie den vereinbarten Schnuppertermin ein. |
Wo? | Grundschule Brucker Lache – Zimmer 0010/0011 EG |