Schulanmeldung 2026

Wer?Kinder, die im Schulsprengel Brucker Lache wohnen.

Alle Kinder, die am 30.09.2026 mindestens 6 Jahre alt, also zwischen 01.1019 und 30.09.20 geboren sind.

Alle Kinder, die zwischen 01.10.20 und 31.12.20 geboren sind können auf Antrag der Eltern regulär eingeschult werden.
Es kann ein Schulfähigkeitstest gemacht werden, eine Beratung mit Kindergarten und Schule ist ratsam.

Kinder, die nach dem 01.01.21 geboren sind können auf Antrag eingeschult werden. Voraussetzung ist das in einem schulpsychologischen Gutachten die Schulfähigkeit bestätigt wird.

Alle Kinder, die 2025 zurück gestellt worden sind oder die den Einschulungskorridor in Anspruch nahmen.
Anmeldung:Auch, wenn Zurückstellung (Entscheidung des Schulleitung) gewünscht wird, muss das im Sprengel wohnende Kind angemeldet werden.

Auch, wenn das Kind in eine andere Schule gehen soll (Gastschulantrag).

Kinder mit besonderem Förderbedarf oder Behinderung können direkt am zuständigen Förderzentrum angemeldet werden.
Wie?Ein Elternteil und jedes Kind müssen persönlich zur Anmeldung kommen. Angaben sind durch Urkunden zu belegen.
Mitbringen:Geburtsurkunde des Kindes oder Familienstammbuch
Bestätigung des Gesundheitsamts zur Vorlage bei der Schule
Reisepass bei nichtdeutscher Staatsbürgerschaft
Sorgerechtsnachweis bei Alleinerziehenden
Wann?Am Dienstag – 03. März 2026
Bitte halten Sie den vereinbarten Schnuppertermin ein.
Wo?Grundschule Brucker Lache