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Start für das Schuljahr 2020/21

Wie der Start für das Schuljahr 2020/21 aussieht, wird vom Kultusministerium sicher erst Ende August entschieden werden können. Die Schule bereitet sich vor, um auf beide Möglichkeiten für die Schüler*Innen best möglich im Hinblick auf den Unterrichtsbetrieb reagieren zu können. Bitte informieren Sie sich in der ersten Septemberwoche auf unserer Homepage, ob es bis zu diesem Zeitpunkt neue Anweisungen des Kultusministeriums für das Schuljahr 2020/21 gibt.

Weitere Schritte zur Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an den Schulen in Bayern

Sehr geehrte Eltern,

ich möchte mich zuerst bei Ihnen für Ihre Unterstützung Ihrer Kinder beim „Lernen zuhause“ herzlich bedanken.

In einem Schreiben des Kultusministeriums vom 5. Mai gingen den Schulen nun folgende Informationen zusammengefasst zu.

Bei allen Planungen steht weiterhin der Gesundheitsschutz der gesamten Schulgemeinschaft an oberster Stelle. Dies heißt auch, dass eine Rückkehr zum „Normalbetrieb“, wie wir ihn aus der Zeit vor Corona gewohnt sind, bis auf Weiteres erst einmal nicht möglich sein wird. Dazu gehört die Einhaltung des Hygieneplans und die Organisation des Unterrichts mit in aller Regel halben Klassenstärken. Ob aufgrund der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens wieder nachgesteuert werden muss, lässt sich nicht absehen.

Der Hygieneplan unserer Schule ist auf der Homepage nachzulesen.

Folgender Zeitplan, der bis Schuljahresende drei Schritte zur sukzessiven Ausweitung des Unterrichtsbetriebs umfasst, wurde vom Ministerrat beschlossen:

  1. Starttermin 11. Mai 2020
    Ab dem 11. Mai kehren an den Grundschulen die vierten Klassen in den Präsenzunterricht zurück. Der Unterricht erfolgt auch in diesen Klassen in i.d.R. geteilten Gruppen. Der Unterricht umfasst täglich drei Stunden bis zu den Pfingstferien, das heißt es gibt zwei Schichten am Vormittag.
    Nach den Pfingstferien erfolgt wahrscheinlich eine Umstellung von einem täglichen Unterrichtsbetrieb aus einen i.d.R. wochenweise gestaffelten Unterrichtsbetrieb.
    Den Zeitplan für den Unterricht bis zu den Pfingstferien und die Zusammensetzung der Gruppen teilt Ihnen zeitnah die Klassenleiterin mit.
  2. Starttermin 18. Mai 2020
    Ab dem 18. Mai kehren an den Grundschulen die ersten Klassen in den Präsenzunterricht zurück. Auch auf dieser Jahrgangsstufe werden die Lerngruppen getrennt. Sie wechseln sich wöchentlich ab, das heißt eine Hälfte der Klasse hat vom 18.05. bis zum 22.05.20, die andere Hälfte hat vom 25.05. bis zum 29.0520 drei Unterrichtsstunden täglich. Auch hier wird Ihnen Ihre Klassenlehrerin zeitnah mitteilen, welche Kinder in Gruppe 1 oder 2 ist. Nach den Pfingstferien wird dieses rollierende System fortgeführt.
  3. Starttermin 15. Juni 2020
    Am Montag nach den Pfingstferien schließlich soll – vorbehaltlich einer weiterhin positiven Entwickllung beim Infektionsgeschehen – der Präsenzunterricht für alle überigen Infektionsgeschehen – der Präsenzunterricht für alle übrigen Jahrgangsstufen (2. und 3. Jahrgangsstufe) – wieder aufgenommen werden. Ein wochenweise gestaffelter Unterrichtsbetrieb wird auch hier die Regel sein. Auch hier wiederum wird Ihnen die Klassenleiterin den Zeitplan und die Einteilungen der Gruppen zeitnah mitteilen.
    Falls bis dahin Gesprächsbedarf mit den Lehrerinnen besteht, nehmen Sie bitte jederzeit Kontakt auf.

Für die Jahrgangsstufen, die jeweils noch nicht in den Präsenzunterricht zurückgekehrt sind, sowie für die Teilgruppen, die aufgrund des „rollierenden Systems“ jeweils nicht im Präsenzunterricht beschult werden, setzen wir das „Lernen zuhause“ fort.

Auch die Notbetreuung wird wieder bestehen. Wie schon in den Osterferien soll auch während der Pfingstferien ein entsprechendes Angebot vorgehalten werden.

„Unser gemeinsames Ziel muss es daher sein, den Schülerinnen und Schülern innerhalb eines bestimmten, aber durchaus flexiblen Rahmens ein möglichst stabiles und verlässliches Unterrichtsangebot , wenn auch vielleicht auch in reduziertem Umfang, zu unterbreiten.

Ich habe das Schreiben, das Sie unter folgendem Link im Orginal nachlesen können, bezüglich die Grundschulen betreffend zusammengefasst und stellenweise daraus zitiert.

Über alle wichtigen Schritte wie Zeitplanung und Gruppenzusammensetzung wird Sie, wie schon erwähnt, die Klassenleiterin, so rechtzeitig wie möglich, informieren.

Mit freundlichen Grüßen

E. Lalla

Für welche Schüler wird ein Betreuungsangebot eingerichtet ab dem 27.04.2020?

Ein flächendeckendes Betreuungsangebot würde das Ziel, das mit den Schulschließungen erreicht werden soll, unterlaufen. Deshalb wird ausschließlich eine Notbetreuung an den Schulen eingerichtet für Schülerinnen und Schüler

  • der Jahrgangsstufen 1 bis 4 an Grundschulen

sofern deren Erziehungsberechtigte im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeiten. Hierzu zählen insbesondere die folgenden Einrichtungen:

  • Gesundheitsversorgung (z.B. Krankenhäuser, (Zahn-) Arztpraxen, Apotheken, Gesundheitsämter, Rettungsdienst einschließlich Luftrettung, zudem alle Beschäftigten, die der Aufrechterhaltung des Betriebs dienen – wie etwa auch das Reinigungspersonal und die Klinikküche),
  • Pflege (z.B. Altenpflege, Behindertenhilfe, Frauenunterstützungssystem (Frauenhäuser, Fachberatungsstellen/Notrufe, Interventionsstellen))
  • Kinder- und Jugendhilfe (inklusiv Notbetreuung in Kitas),
  • Seelsorge in den Religionsgemeinschaften,
  • Einrichtungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr und Katastrophenschutz) und der Bundeswehr,
  • Einrichtungen der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung),
  • Lebensmittelversorgung (von der Produktion bis zum Verkauf),
  • Versorgung mit Drogerieprodukten,
  • Personen- und Güterverkehr (z. B. Fernverkehr, Piloten, Fluglotsen), Medien (insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko- und Krisenkommunikation),
  • Banken und Sparkassen (insbesondere zur Sicherstellung der Bargeldversorgung und der Liquidität von Unternehmen), Steuerberatung,
  • zentrale Stellen von Staat, Justiz (auch Rechtsberatung und -vertretung sowie die Notariate) und Verwaltung sowie
  • Schulen (Notbetreuung und Unterricht).

Bitte beachten Sie: Die Notbetreuung kann ab Montag, 27.04.2020 auch dann in Anspruch genommen werden, wenn

  • ein Erziehungsberechtigter des Kindes im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist oder als Schülerin oder Schüler am Unterricht der Abschlussklassen ab 27. April teilnimmt;
  • im Falle von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende erwerbstätig ist (im oder außerhalb des Bereichs der kritischen Infrastruktur).Erforderlich ist, dass der Erziehungsberechtigte aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung des Kindes gehindert ist und das Kind nicht durch eine andere im gemeinsamen Haushalt lebende volljährige Person betreut werden kann.

Schulische und außerschulische Hilfsangebote im Rahmen der Gewaltprävention

Bei Erfahrung von häuslicher oder sexueller Gewalt können sich betroffene Kinder und Jugendliche oder Personen an folgende Einrichtungen außerhalb der Schule beraten lassen:

  • Die Nummer gegen Kummer ist unter Tel. 116 111 montags bis samstags von 14 – 20 Uhr erreichbar.
  • Bei der bke-Jugendberatung können Jugendliche andere junge Menschen als Geprächspartner finden und Kontakt zu erfahrenen Beraterinnen und Beratern aufnehmen.
  • Das Hilfetelefon ist unter Tel. 0800 22 55 530 bei allen Fragen und für Hilfe bei sexellem Kindesmissbrauch für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu folgenden Zeiten erreichbar. Montag, Mittwoch und Freitag von 9 -14 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 15 – 17 Uhr.
  • Save me online hilft, wenn statt einer telefonischen Beratung bei sexuellem Kindesmissbrauch lieber Online-Hilfe per E-Mail gewünscht ist.
  • Auf dem Hilfeportal Sexueller Missbrauch finden Betroffene weitere Informationen und Ansprechpartner

Notfallbetreuung ab 20.04.2020 mit Formular

Unterricht an bayerischen Schulen wird bis 11. Mai eingestellt.

Notfallbetreuung ab dem Montag 20.04.2020

Sehr geehrte Eltern,

an der Schule wird für folgende Fälle ab Montag, den 20.04.2020 eine Notfallbetreuung, die sich auf den Zeitraum der regulären Unterrichtszeit dieser Schülerinnnen und Schüler erstreckt, eingerichtet.

Betreut werden nur Kinder, deren Eltern (Vater und Mutter, im Fall von Alleinerziehenden der Alleinerziehende) in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind.

Bitte benutzen sie folgendes Formular und bringen es ausgefüllt in die Schule mit.

Aktualisierte_Erklärung_ zur sog. Notfallbetreuung, Stand 19.3.2020