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Start in das Schuljahr 2021/22

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

ich hoffe, Sie und Ihre Familien hatten erholsame Sommerferientage und konnten den Alltag etwas hinter sich lassen.

Dem Schuljahr 2021/22 blicken wir mit großer Zuversicht entgegen. Vieles von dem, was Schule ausmacht, wird wieder möglich sein: gemeinsames Lernen in der Klasse, die Gemeinschaft mit Gleichaltrigen, der direkte Kontakt zu den Lehrerinnen und Lehrern – aber auch Schulfahrten, Projekttage oder Einschulungsfeiern für unsere Schulanfängerinnen und Schulanfänger. Ich freue mich sehr, dass wir in diesem Schuljahr einen großen Schritt hin zu mehr Normalität im Schulalltag machen können.

Natürlich wird das Corona-Virus nicht einfach verschwunden sein. Dennoch soll in Schuljahr 2021/22 durchgängig Präsenzunterricht stattfinden. Möglich machen dies ein umfangreiches Sicherheitsnetz an unseren Schulen und neue Rahmenbedingungen für den Unterrichtsbetrieb.

Darüber möchte ich Sie zu Unterrichtsbeginn kurz informieren:

  • Präsenzunterricht findet künftig unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz statt. Die bisherigen Grenzwerte, ab denen Wechsel- oder Distanzunterricht stattfinden musste, sind aufgehoben. Bei allen Unwägbarkeiten der Pandemie: auch für Sie als Eltern bedeutet das deutlich mehr Planbarkeit.
  • Die Testung an unseren Schulen werden ausgeweitet, die Teilnahme am Präsenzunterricht ist weiterhin nur mit einem negativen Testergebnis möglich. Damit stärken wir das „Sicherheitsnetz“ an unseren Schulen noch einmal deutlich.
    An den Grundschulen, der Grundstufe der Förderzentren sowie an Förderzentren mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung und Sehen wir noch im September sog. PCR-Pooltests eingeführt (www.km.bayern.de/pooltests), die gerade für jüngere Schülerinnen und Schüler leichter anzuwenden sind. Sie finden zweimal pro Woche statt. Für eine kurze Übergangsphase kommen noch die bekannten Selbsttests zum Einsatz (dreimal pro Woche).
    An allen anderen Schulen bzw. in allen anderen Jahrgangsstufen bleibt es bei den bekannten Selbsttests, die wir für noch mehr Sicherheit nun dreimal pro Woche durchführen (www.km.bayern.de/selbsttests).
    Wie bisher gilt: Alternativ zur Testung in der Schule können Sie Ihr Kind auch außerhalb der Schule von medizinisch geschultem Personal testen lassen (PCR-, POC-Antigen-Test oder weiterer Test nach Amplifikationstechnik). Diese Tests sind für Schülerinnen und Schüler weiterhin kostenlos.
    Bitte beachten Sie außerdem: Vollständig geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler müssen keinen Testnachweis vorlegen.
  • Zunächst bis 1. Oktober gilt im Schulgebäude unabhängig von der Inzidenz Maskenpflicht – auch im Klassenzimmer. Damit senken wir das Risiko von Infektionen durch Reiserückkehrer. Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 müssen dabei eine medizinische Gesichtsmaske („OP-Maske“) tragen, für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 reicht eine sog. „Alltags-“ bzw. Communitymaske aus.
  • Ab dem Schuljahr 2021/22 gelten neue Quarantänevorgaben.
    Gibt es einen positiven Corona-Fall in einer Klasse, gilt die Quarantäne in der Regel nur für die Schülerinnen und Schüler, die unmittelbaren Kontakt zu der erkrankten Person hatten – nicht mehr die ganze Klasse. Auch das hilft, Präsenzunterricht zu sichern.
  • Jede Impfung kann helfen, Infektionen zu vermeiden! Die ständige Impfkommission empfiehlt Corona-Schutzimpfungen nun auch für 12- bis 17- Jährige. Schülerinnen und Schüler dieser Altersgruppen erhalten in aller Regel ein Impfangebot über die Schule bzw. das Impfzentrum. Daneben können Sie individuell einen Impftermin für Ihr Kind vereinbaren, etwa beim Impfzentrum oder bei Ihrer Kinderärztin bzw. Ihrem Kinderarzt. Selbstverständlich ist eine Impfung freiwillig und keine Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht!
  • Wir wissen, dass die letzten beiden Schuljahre nicht immer einfach waren – auch, was das Lernen angeht. Daher können die Lehrkräfte auch im neuen Schuljahr Schwerpunkte im Lehrplan setzen, um zusätzliche Zeit für Vertiefung und Wiederholung zu gewinnen. Das Förderprogramm „gemeinsam.Brücken.bauen“ bauen wir im neuen Schuljahr weiter aus. Für individuelle Beratung und Unterstützung stehen die Beratungslehrkräfte sowie die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen vor Ort sowie an den Staatlichen Schulberatungsstellen zur Verfügung.

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wir alle wollen eine Schuljahr, in dem so viel Normalität wie derzeit nur möglich an unseren Schulen herrscht. Unsere Schülerinnen und Schüler sollen regelmäßig und sicher zur Schule gehen können. Die Hygienekonzepte, die wir an den Schulen umsetzen, bilden dafür eine sehr gute Grundlage.

Ich wünsche -selbstverständlich auch im Namen von Frau Staatssekretärin Anna Stolz – Ihrer Tochter bzw. Ihrem Sohn sowie Ihrer ganzen Familie einen guten, erfolgreichen und gesunden Start in das Schuljahr 2021/22!

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Michael Piazolo

Schulausflug in den Wildpark Hundshaupten

Am 19. Juli startete die ganze Schule mit 4 Bussen in Richtung Fränkische Schweiz. Dort besuchten wir den Wildpark in Hundshaupten. Die Kinder wanderten mit Begeisterung und kleinen Pausen an den Gehegen durch den Wildpark und beobachteten die wilden Tiere. Die Brücke über das Wildgehege der Wölfe durften wir nicht betreten, die Wölfe haben sich, aber trotzdem uns gezeigt. Der Ausflug war eine tolle Sache nach der langen Corona-Zeit.

Fußball-Tunier

Am Freitag fand das jährliche Fußball-Turnier zwischen den 3. und 4. Klassen statt.

Zuerst spielten die 3. Klassen und danach die 4. Klassen. Beim Spiel um den 3. Platz kämpften die Verlierer der ersten Runde. Zum Schluss traten die Sieger der ersten Runde zum Spiel um den ersten Platz an.

Am Spielfeldrand wurden sie von den anderen Klassen fleißig angefeuert.

2. Platz ging an die Klasse 3b
3. Platz ging an die Klasse 3a
4. Platz ging an die Klasse 4b

 

 

 

Kostenlose Schwimmkurse in den Sommerferien

Sehr geehrte Eltern,

die Sportverwaltung der Stadt Erlangen wird in Zusammenarbeit mit dem Sportverband Erlangen, mit den Erlanger Stadtwerken und den schwimmsporttreibenden Vereinen in den Sommerferien ein kostenloses Angebot zum Erlernen der Schwimmfähigkeit in den Sommerferien 2021 organisieren.
Falls Sie das Angebot für Ihr Kind in Anspruch nehmen möchten, informieren Sie sich bitte bei den mitwirkenden Vereinen (DLRG Erlangen, DLRG Dechsendorf, Wasserwacht Erlangen, Turnerbund 1888 Erlangen, Turnverein 1848 Erlangen, SSG 1981 Erlangen).

Mit freundlichen Grüßen

E. Lalla

Das Unkrautjäten im Pausenhof und Schulgarten

Am Mittwoch in der Pause nach der 2. Stunde sind wir in den kleinen Pausenhof gegangen um Tomaten zu pflanzen und Unkraut zu jäten. An dem Tag war es sehr warm, deshalb war es ziemlich anstrengend. Ich war in der Gruppe die Unkraut gejätet hat, andere haben die Tomaten gepflanzt. Nachdem wir einen Berg Unkraut gejätet hatten fuhren Tom, Flinn und ich  das Unkraut mit der Schubkarre zur Biomüll-Tonne. Als wir zurück gekommen sind, hat die ganze Klasse Blumensamen bekommen, damit es im Beet, wo wir gejätet haben, es auch ein bisschen bunt aussieht. Ich hoffe, dass die Blumen wachsen und alles ein bisschen bunter wird. Ich finde, das waren eine der zwei besten Schulstunden in diesem Schuljahr. Was ich noch erzählen möchte: Ich habe beim Jäten einen Regenwurm gerettet und umgesiedelt.

von Amadea

Unterrichtsbetrieb ab dem 03.05.2021

Sehr geehrte Eltern,

die neuen Bestimmungen des Kultusministeriums bedeuten, dass die Klassen 1. – 3. nur dann am Dienstag, der 04.05.2021, in den Wechselunterricht zurückkehren können, falls der Inzidenzwert der Stadt Erlangen bis einschließlich Sonntag, den 02.05.2021, unter 100 bleibt. Falls dies nicht so ist, gilt für diese Klassen weiterhin Distanzunterricht.

Die 4. Klassen sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Am Montag, den 03.05.2021, werden wir hier den aktuellen Stand bekannt geben.

Mit freundlichen Grüßen

E. Lalla

Welche Auswirkungen hat die sog. „Corona-Notbremse“ des Bundes auf den Unterrichtsbetrieb in Bayern? (akt. 29.04.2021, 10:30 Uhr)

Für den Unterrichtsbetrieb an den Schulen in Bayern ändert sich durch die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes durch den Bund vorerst nichts. Aktuell bestehen für den Unterrichtsbetrieb in Bayern Vorgaben, die strenger sind als die im neuen Infektionsschutzgesetz. Da die Infektionszahlen in Bayern nach wie vor sehr hoch sind, gelten diese strengeren Regeln weiter. Das neue Infektionsschutzgesetz lässt das ausdrücklich zu.

Lediglich bei der Frage, ab welchem Zeitpunkt beim Über- oder Unterschreiten des Schwellenwertes von 100 bei der 7-Tage-Inzidenz die jeweilige Unterrichtsform gilt, wurden aufgrund des bundesrechtlichen Rahmenbedingungen Anpassungen vorgenommen:

Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt den jeweiligen Schwellenwert an drei aufeinander folgenden Tagen, treten die entsprechenden Maßnahmen ab dem übernächsten Tag in Kraft.

  • Beispiel: Wenn der Schwellenwert 100 am Sonntag Montag und Dienstag überschritten wird, gilt ab Donnerstag Distanzunterricht mit Ausnahme für die Abschlussklassen, die Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien und Fachoberschulen und die Jahrgangsstufe 4 an Grundschulen.

Unterschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt den jeweiligen Schwellenwert an fünf aufeinander folgenden Tagen, treten die entsprechenden Maßnahmen ab dem übernächsten Tag in Kraft.

  • Beispiel: Wenn der Schwellenwert am Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Samstag und Sonntag unterschritten wird, gilt ab Dienstag Präsenzunterricht mit Mindestabstand bzw. Wechselunterricht für alle Jahrgangsstufen.

Maßgeblich ist jeweils der vom RKI im Internet veröffentlichte Wert. Letztlich informiert die Schule die Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten über den Wechsel im Unterrichtsbetrieb.

Schule früher – Podcast der Klasse 3a

Die dritten Klassen haben sich im Distanzunterricht mit dem Thema „Schule früher“ auseinandergesetzt. Wie Schule im 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts aussah, fasst die Klasse 3a in einem kurzen Hörbeitrag zusammen.

Durch Corona hat sich vieles verändert. Auch wir verändern uns im Laufe unseres Lebens. Und die Schule? Die verändert sich auch! Wir verraten dir, wie die Schule aussah, als die Großeltern deiner Großeltern Kind waren.

Um zu erfahren, wie die Schule vor 100 Jahren war, klicke hier:

Schule_früher_Podcast_3a.m4a

Informationsschreiben zur Schuleingangsuntersuchung für das Schuljahr 2021/2022

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

Falls Ihr Kind noch nicht an der in Bayern gesetzlich vorgesehen U) Untersuchung teilgenommen haben sollte, bitten wir Sie, diese sobald als möglich bei Ihrer/m Kinderärztin/-arzt oder Hausärztin/-arzt nachzuholen.

Ergänzend möchten wir Sie auch bitten, auf die Vollständigkeit der Eintragungen im Impfbuch Ihres Kindes zu achten und empfehlen gegebenenfalls fehlende Impfungen nachzuholen.

Das ausführliche Schreiben:

Anlage_-_Elterninformation_zur_Schuleingangsuntersuchung_für_das_SJ_2021_2022 (2)

Bekanntmachung über die Schulanmeldung 2021

Die Schulanmeldung findet statt am

Dienstag, 9. März 2021.

Den Zeitraum legt die Schule fest.

Sofern die Infektionslage dies zulässt und eine Schulanmeldung in Präsenz möglich sein wird, teilen die Schulen den Eltern den jeweils persönlichen Termin für die Anmeldung über die Kindergärten oder direkt mit. Sollte eine Schuleinschreibung in persönlicher Form aus Infektionsgründen nicht möglich sein, ist die genaue Vorgehensweise hinsichtlich der Anmeldung und Vorlage der Unterlagen von der zuständigen Grundschule zu erfragen. Die Pflicht zur Teilnahme an einem Verfahren zur Feststellung der Schulfähigkeit gem. § 2 Abs. 3 GrSO entfällt in diesem Fall vom Grundsatz her.

Die Schulanmeldung ist Pflicht

Die Erziehungsberechtigten werden aufgefordert, ihre schulpflichtigen Kinder an diesem Tag für den Schulbesuch anzumelden. Schulpflichtig sind alle Kinder, die am 30.September mindestens das sechste Lebensjahr vollenden, die also spätestens am 30. September 2015 geboren wurden.
Die Kinder müssen an der Grundschule, in deren Schulsprengel sie ihren Wohnsitz haben, angemeldet werden. Dies gilt auch, wenn aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Grundschule (mit sog. Gastschulantrag) oder eine Rückstellung vom Besuch der Grundschule beantragt werden sollen. Gastschulanträge, sollen am Tag der Schulanmeldung gestellt werden. Gastschulanträge, die nach dem 03. April 2021 bei der Schule abgegeben werden, können nur berücksichtigt werden, wenn es sich um einen Neu-Zuzug handelt.
Kinder, die im Vorjahr zurückgestellt wurden, sind erneut unter Vorlage des Rückstellungsbescheides anzumelden.
Zudem verweisen wir auf die Schulordnung für die Grundschulen in Bayern, § 2 Absatz 3 Satz 5 und folgende. Hier heißt es unter anderem: „Die Schule kann die Teilnahme an einem Verfahren zur Feststellung der Schulfähigkeit verlangen.“ (Satz 5) Sollte die Anmeldung am 09. März nicht in Präsenz stattfinden können, die Infektionslage jedoch zu einem späteren Zeitpunkt vor Beginn des Schuljahres 2021/2022 eine Durchführung der Verfahren zur Feststellung des Schulfähigkeit zulassen, entscheidet die Schule über eine etwaige Durchführung und trifft die organisatorischen und inhaltlichen Entscheidungen eigenverantwortlich.
Erziehungsberechtigte können mit einer Geldbuße belegt werden, wenn sie ohne Grund fahrlässig oder vorsätzliche die Anmeldung eines schulpflichtigen Kindes unterlassen.
Auch Erziehungsberechtigte, deren Kinder im sogenannten „Einschulungskorridor“ zwischen dem 01.07.2015 und dem 30.09.2015 geboren sind und die ihr Kind nicht einschulen wollen, sind verpflichtet mit ihrem Kind an der Schuleinschreibung teilzunehmen. Die Schule berät die Erziehungsberechtigen und spricht eine Empfehlung aus. Die Erziehungsberechtigten entscheiden dann, ob ihr Kind bereits zum kommenden oder erst im darauffolgenden Schuljahr eingeschult wird. Geben die Eltern bis zum 12. April keine Erklärung ab, wird ihr Kind zum kommenden Schuljahr schulpflichtig.

Schulaufnahme auf Antrag
Kinder, die zwischen dem 01.10.2015 und dem 31.12.2015 geboren wurden, können auf Antrag der Eltern eingeschult werden. In Zweifelsfällen erfolgt die Prüfung der Schulfähigkeit durch die Schule.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder in Ausnahmefällen auch dann eingeschult werden, wenn sie nach dem 01.01.2016 geboren wurden. Hier ist ein schulpsychologisches Gutachten verpflichtend erforderlich.

Schulärztliche Untersuchungen im Vorfeld

  • Die Schuleingangsuntersuchung 2021/2022 durch das Gesundheitsamt bleibt vorerst aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin ausgesetzt.

Das Gesundheitsamt bittet darum, die Kindervorsorgeuntersuchung U9 (zwischen dem 60. und 64. Lebensmonat) bei dem jeweiligen Kinderarzt bzw. Hausarzt durchführen zu lassen. Bei diesem Termin sollte auch der Impfstatus des Kindes erfasst werden, wozu die Vorlage des Impfbuches erforderlich ist.

Der Tag der Schulanmeldung
Die Erziehungsberechtigten müssen – sofern es die Infektionslage zulässt – mit den Kindern in die jeweilige Sprengelschule kommen. Bei Verhinderung sollen sie einen Vertreter beauftragen, die Kinder zur Schulanmeldung zu bringen. Kinder, die in einem Heim untergebracht sind, können vom Leiter des Heims angemeldet werden.

Mitzubringen sind

  • die Geburtsurkunde
  • bei ausländischen Kindern auch der Reisepass
  • das Impfbuch und das Vorsorgeheft
  • eventuell Unterlagen über Aufenthaltsbestimmungs- und/oder Sorgerecht

Schulanmeldung an einer Förderschule
Kinder, die wegen eines besonderen Förderbedarfs oder einer Behinderung voraussichtlich nicht in der Lage sind, aktiv am Unterricht einer Grundschule teilzunehmen, können an einer öffentlichen oder privaten Förderschule angemeldet werden. Die Beratung und die Erstellung eines eventuell notwendigen sonderpädagogischen Gutachtens erfolgt durch die Schulleitung der Förderzenten in Erlangen.

Bekanntmachung Schulanmeldung 2021_Arabisch m U

Bekanntmachung Schulanmeldung 2021_Türkisch mit U

Bekanntmachung Schulanmeldung 2021_Spanisch m U

Bekanntmachung Schulanmeldung 2021_Russisch m U

Bekanntmachung Schulanmeldung 2021_Englisch m U

Bekanntmachung Schulanmeldung 2021_Griechisch m U