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Bekanntmachung über die Schulanmeldung 2021

Die Schulanmeldung findet statt am

Dienstag, 9. März 2021.

Den Zeitraum legt die Schule fest.

Sofern die Infektionslage dies zulässt und eine Schulanmeldung in Präsenz möglich sein wird, teilen die Schulen den Eltern den jeweils persönlichen Termin für die Anmeldung über die Kindergärten oder direkt mit. Sollte eine Schuleinschreibung in persönlicher Form aus Infektionsgründen nicht möglich sein, ist die genaue Vorgehensweise hinsichtlich der Anmeldung und Vorlage der Unterlagen von der zuständigen Grundschule zu erfragen. Die Pflicht zur Teilnahme an einem Verfahren zur Feststellung der Schulfähigkeit gem. § 2 Abs. 3 GrSO entfällt in diesem Fall vom Grundsatz her.

Die Schulanmeldung ist Pflicht

Die Erziehungsberechtigten werden aufgefordert, ihre schulpflichtigen Kinder an diesem Tag für den Schulbesuch anzumelden. Schulpflichtig sind alle Kinder, die am 30.September mindestens das sechste Lebensjahr vollenden, die also spätestens am 30. September 2015 geboren wurden.
Die Kinder müssen an der Grundschule, in deren Schulsprengel sie ihren Wohnsitz haben, angemeldet werden. Dies gilt auch, wenn aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Grundschule (mit sog. Gastschulantrag) oder eine Rückstellung vom Besuch der Grundschule beantragt werden sollen. Gastschulanträge, sollen am Tag der Schulanmeldung gestellt werden. Gastschulanträge, die nach dem 03. April 2021 bei der Schule abgegeben werden, können nur berücksichtigt werden, wenn es sich um einen Neu-Zuzug handelt.
Kinder, die im Vorjahr zurückgestellt wurden, sind erneut unter Vorlage des Rückstellungsbescheides anzumelden.
Zudem verweisen wir auf die Schulordnung für die Grundschulen in Bayern, § 2 Absatz 3 Satz 5 und folgende. Hier heißt es unter anderem: „Die Schule kann die Teilnahme an einem Verfahren zur Feststellung der Schulfähigkeit verlangen.“ (Satz 5) Sollte die Anmeldung am 09. März nicht in Präsenz stattfinden können, die Infektionslage jedoch zu einem späteren Zeitpunkt vor Beginn des Schuljahres 2021/2022 eine Durchführung der Verfahren zur Feststellung des Schulfähigkeit zulassen, entscheidet die Schule über eine etwaige Durchführung und trifft die organisatorischen und inhaltlichen Entscheidungen eigenverantwortlich.
Erziehungsberechtigte können mit einer Geldbuße belegt werden, wenn sie ohne Grund fahrlässig oder vorsätzliche die Anmeldung eines schulpflichtigen Kindes unterlassen.
Auch Erziehungsberechtigte, deren Kinder im sogenannten „Einschulungskorridor“ zwischen dem 01.07.2015 und dem 30.09.2015 geboren sind und die ihr Kind nicht einschulen wollen, sind verpflichtet mit ihrem Kind an der Schuleinschreibung teilzunehmen. Die Schule berät die Erziehungsberechtigen und spricht eine Empfehlung aus. Die Erziehungsberechtigten entscheiden dann, ob ihr Kind bereits zum kommenden oder erst im darauffolgenden Schuljahr eingeschult wird. Geben die Eltern bis zum 12. April keine Erklärung ab, wird ihr Kind zum kommenden Schuljahr schulpflichtig.

Schulaufnahme auf Antrag
Kinder, die zwischen dem 01.10.2015 und dem 31.12.2015 geboren wurden, können auf Antrag der Eltern eingeschult werden. In Zweifelsfällen erfolgt die Prüfung der Schulfähigkeit durch die Schule.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder in Ausnahmefällen auch dann eingeschult werden, wenn sie nach dem 01.01.2016 geboren wurden. Hier ist ein schulpsychologisches Gutachten verpflichtend erforderlich.

Schulärztliche Untersuchungen im Vorfeld

  • Die Schuleingangsuntersuchung 2021/2022 durch das Gesundheitsamt bleibt vorerst aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin ausgesetzt.

Das Gesundheitsamt bittet darum, die Kindervorsorgeuntersuchung U9 (zwischen dem 60. und 64. Lebensmonat) bei dem jeweiligen Kinderarzt bzw. Hausarzt durchführen zu lassen. Bei diesem Termin sollte auch der Impfstatus des Kindes erfasst werden, wozu die Vorlage des Impfbuches erforderlich ist.

Der Tag der Schulanmeldung
Die Erziehungsberechtigten müssen – sofern es die Infektionslage zulässt – mit den Kindern in die jeweilige Sprengelschule kommen. Bei Verhinderung sollen sie einen Vertreter beauftragen, die Kinder zur Schulanmeldung zu bringen. Kinder, die in einem Heim untergebracht sind, können vom Leiter des Heims angemeldet werden.

Mitzubringen sind

  • die Geburtsurkunde
  • bei ausländischen Kindern auch der Reisepass
  • das Impfbuch und das Vorsorgeheft
  • eventuell Unterlagen über Aufenthaltsbestimmungs- und/oder Sorgerecht

Schulanmeldung an einer Förderschule
Kinder, die wegen eines besonderen Förderbedarfs oder einer Behinderung voraussichtlich nicht in der Lage sind, aktiv am Unterricht einer Grundschule teilzunehmen, können an einer öffentlichen oder privaten Förderschule angemeldet werden. Die Beratung und die Erstellung eines eventuell notwendigen sonderpädagogischen Gutachtens erfolgt durch die Schulleitung der Förderzenten in Erlangen.

Bekanntmachung Schulanmeldung 2021_Arabisch m U

Bekanntmachung Schulanmeldung 2021_Türkisch mit U

Bekanntmachung Schulanmeldung 2021_Spanisch m U

Bekanntmachung Schulanmeldung 2021_Russisch m U

Bekanntmachung Schulanmeldung 2021_Englisch m U

Bekanntmachung Schulanmeldung 2021_Griechisch m U

 

 

 

Informationsabend für die Eltern der Schulanfänger

Aufgrund der Infektionslage kann der geplante Informationsabend am 26.01.2021 nicht stattfinden.

Hier finden Sie wichtige Informationen noch einmal kurz zusammengefasst:

Beginn der Schulpflicht:
a) für alle im Vorjahr zurückgestellten Kinder
b) für alle, die letztes Jahr vom Einschulungskorridor Gebrauch gemacht haben
c) regulär: für alle Kinder, die bis zum 30.09.2021 sechs Jahre alt werden (geb. bis 30.09.2015)
d) auf Antrag: für Kinder, die zwischen dem 01.10. und 31.12. sechs Jahre alt werden
e) auf Antrag mit Gutachten: Kinder, die erst ab dem 01.01.2022 sechs Jahre alt werden
(geb. ab 01.01.2016)

Auch wenn Sie planen, den Einschulungskorridor (geb. 01.07.15 – 30.09.15) in Anspruch zu nehmen, eine Zurückstellung wünschen oder einen Gastschulantrag stellen wollen, muss das Kind bei Ihrer Sprengelschule angemeldet werden.

Ausnahme:
Bitte teilen Sie uns schriftlich mit, falls Sie Ihr Kind z.B. an einem Förderzentrum oder an einer Privatschule anmelden werden.

In der ersten Februarwoche 2021 gehen Ihnen postalisch die benötigten Anmeldeformulare für die Schulanmeldung zu. Diese senden Sie bitte bis spätestens 01. März 2021 an uns zurück.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Beratung@gs-bruckerlache.de

Nachschulische Betreuungsangebote im Sprengel der
Grundschule an der Brucker Lache

 Mittagsbetreuung
(im Haus)
Träger: gfi, Würzburger Straße 150, 90766 Fürth, Ansprechpartner Frau Edith Lutsch
Tel.: 0911/ 97476960
Kurze Gruppe: bis 14:30 Uhr
Lange Gruppe: bis 16:30 Uhr (abhängig von genügend Anmeldungen)
 Lernstuben Zeißstraße 51, im Haus, Leitung Frau Vera Heckel, Tel.: 09131/67066
Max-Planck-Straße 42, Leitung Frau Vivian Chan, Tel.: 09131/64242
Junkersstraße 1, Leitung , Tel.: 09131/ 67267
 Hort  Sankt Marien, An der Lauseiche 3, Leitung Frau Annette Rohner, Tel.: 09131/63327

 

Vorlesetag 2020

Am 20. November fand der bundesweite Vorlesetag in unserer Schule statt. In diesem Jahr steht  den Aktionstag unter das Jahresmotto “ Europa und die Welt“ – denn Vorlesen verbindest.

In den Klassen wurden zu dem Thema verschiedene Bücher vorgelesen.

Die 4. Klassen sollen nach der Aktion folgenden Satz vervollständigen.

Ich bekomme gerne vorgelesen, weil …..

ich mich dabei entspannan kann
man sich entspannen kann und es ist still . Das finde ich schön.“
ich gerne zuhöre.
ich Spaß habe  zuzuhören.
es spannend und gemütlich ist.
man kann dabei etwas malen.

 

Erntedankfeier 2020

Auch in diesem Jahr gab es eine Erntedankfeier an unserer Schule. Aufgrund der Corona-Bestimmungen fand sie allerdings in einem anderen Rahmen als gewohnt statt. In diesem Jahr haben sich alle Religionsgruppen einzeln mit dem diesjährigen Motto „Die Erde schenkt uns, was wir zum Leben brauchen“ auseinandergesetzt. Die Ergebnisse wurden gruppenintern an den Stellwänden bzw. am Bodenlegebild platziert. Die erste Klasse Ethik und die erste und zweite Klasse katholische Religion haben mit dem Bodenbild begonnen. Sie haben sich überlegt, was wir Menschen zum Leben brauchen. Die Sonne, das Wasser und den Wind haben die Kinder mit Gesten und Orff-Instrumenten dargestellt. Gelbe, blaue und weiße Tücher wurden dazu auf das braune Tuch, das die Erde symbolisierte, gelegt. Dann haben die Kinder selbstgemalte Bilder auf dem braunen Tuch verteilt. Die Bilder zeigen, was uns die Erde zum Leben „schenkt“ (Obst und Gemüse). Anschließend kam die zweite Klasse evangelische Religion (und danach die zweite Klasse Ethik mit der gleichen Aktion). Diese Gruppe hat sich damit beschäftigt, wie aus einem kleinen Korn Ähren wachsen und wie Körner zu Mehl verarbeitet werden. Sie haben sich dazu ein kleines, winziges Korn angesehen. Danach haben die Gruppen Weizenkörner eingesät. Die Gruppen haben darüber gesprochen, dass aus einem kleinen Korn viele neue Körner entstehen, die sie in einer Schale betrachtet haben. Dann wurde mit einem Mahlstein versucht, Mehl aus den Körnern zu mahlen. Den Kindern wurde dadurch bewusst, wie mühsam es ist , mit der Hand Mehl zu mahlen. Mit diesen Gegenständen vervollständigten die Gruppen das Bodenbild. In der 5. und 6. Stunde kamen nacheinander die Dritt- und Viertklässler mit ihren Religionsgruppen. sie haben sich schwerpunktmäßig damit beschäftigt, dass wir die Elemente Wind, Wasser und Sonne geschenkt bekommen, wir Menschen aber damit achtsam umgehen und das „Geschenk“ wertschätzen müssen. Diese Gruppen haben Plakate erstellt, auf die sie geschrieben haben, was wir Menschen ganz konkret machen können, damit die Luft rein, das Wasser klar und die Erde sauber bleibt. Nachdem jede Gruppe ihre „Aktion“ vor dem Erntedanktisch abgeschlossen hatte, nahmen sie sich jeweils ein Viertel Brot mit in die Klasse und genossen es dort gemeinsam. So entstand im Laufe des 7. Oktober 2020 ein gemeinsam gestalteter Erntedanktisch mit einem Bodenbild. Obwohl sich die einzelnen Gruppen nicht begegneten, konnte jede Gruppe sehen, was die anderen gemacht hatten. Kurz vor den Herbstferien ist das Korn, dass die zweiten Klassen gesät haben, schon über 10 cm gewachsen.

Aktion sauberer Wald 2020

Am 5. Oktober 2020 starteten die Schüler in den umliegenden Wald und suchten mit großer Begeisterung bei doch schönem Wetter nach Müll. Die Klassen 1a, 1b und 1c durchforsteten das Gebüsch im Pausenhof nach Müll. Es war wieder eine tolle Aktion und es sind viele Tüten Müll zusammen gekommen. Als Belohnung bekommen die Kinder einen freien Eintritt ins Schwimmbad von der Stadt Erlangen.

Schulwegtraining der ersten Klassen

Zeitnah am Beginn des Schuljahres besucht uns die Polizei und führt mit den Kindern der ersten Klassen ein Schulwegtraining durch. Es wird erst im Klassenzimmer besprochen und geübt, wie man sich richtig im Straßenverkehr verhält. Danach gehen die Kinder mit den Polizisten die verschiedenen Schulwege ab und üben unter professioneller Aufsicht.

Einschulung 2020

Unsere neuen Erstklässler wurden dieses Jahr in drei Gruppen (jeweils mit einem zeitlichen Abstand von einer halben Stunde) auf dem Sportplatz begrüßt. Frau Lalla hieß die Eltern und neuen Erstklässler herzlich willkommen. Im Anschluss daran nahmen die Klassenlehrerinnen die Kinder mit ins Schulgebäude, während die Eltern ca. eine dreiviertel Stunde draußen warteten. Danach hatten auch sie Gelegenheit, in kleinen Gruppen mit den Kindern, das Klassenzimmer kennenzulernen und dort Fotos zu machen.

In der zweiten Schulwoche fanden für jede neue erste Klasse, die Darbietungen der jetzigen zweiten Klassen zur Begrüßung in der Aula  statt.

Die traditionellen Schuljahresanfangsgottesdienste wurden auf die zweite Schulwoche gelegt. Diese fanden in St. Marien getrennt nach Jahrgangsstufen statt. Die Gottesdienste der ersten Klassen wurden von den Klassenlehrerinnen zu dem Thema „Die etwas andere Schultüte“ gestaltet. Herr Pfarrer Pflaum begleitete alle Gottesdienste musikalisch auf dem E-Piano. Er erteilte auch den Erstklässlern den Segen. Den Gottesdienst der zweiten Klassen leitete Frau Strobel zum Thema „Neu anfangen“, die anderen Gottesdienste wurden von Herrn Henzler geleitet.

Hygieneplan der Grundschule Brucker Lache (Stand Oktober 2020)

1. Infektionsmaßnahmen

Der Hygieneplan sieht auch Maßnahmen zum Umgang mit Schülerinnen und Schülern vor, die leichte Erkältungssymptome wie Schnupfen oder gelegentlichem Husten zeigen.
Dabei gilt:

  • An Grundschulen, den Grundschulstufen der Förderzentren sowie den Schulvorbereitenden Einrichtungen ist in Stufe 1 und 2 ein Schulbesuch bei leichten Erkältungssymptomen ohne Fieber vertretbar, da Kinder im Grundschulalter wissenschaftlichen Studien zufolge eine geringe Rolle im Infektionsgeschehen spielen.
    Weitere Details wird die neue Fassung des Hygieneplans enthalten.
    Grundsätzlich sollten Kinder und Jugendliche mit unklaren Krankheitssymptomen in jedem Fall zunächst zuhause bleiben und gegebenenfalls einen Arzt aufsuchen: Kranke Schüler in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht in die Schule kommen.
  • Die Wiederzulassung zum Schulbesuch nach einer Erkrankung ist in Stufe 1 und 2 erst wieder möglich, sofern die Schüler mindestens 24 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) sind. In der Regel ist in Stufe 1 und 2 keine Testung auf Sars-CoV-2 erforderlich. Im Zweifelsfall entscheidet der Hausarzt bzw. Kinderarzt über eine Testung. Der fieberfreie Zeitraum soll 36 Stunden betragen.
  • Bei Stufe 3 ist ein Zugang zur Schule bzw. eine Wiederzulassung erst nach Vorlage eines negativen Tests auf Sars-CoV-2 oder eines ärztlichen Attests möglich.

-Ebenso ist kein Schulbesuch bei Kontakt zu einer infizierten Person oder einer Quarantäne erlaubt

-Bei Auftreten von coronaspezifischen Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen ist stets die Schulleitung zu informieren.

-Nach § 6 ABS. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe t) IfSG ist der Verdacht einer Erkrankung in Bezug auf die Corona-Virus- Krankheit-2019 (Covid-19) meldepflichtig.

-Bei Auftreten von Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen in der Unterrichts-/Betreuungszeit wird das Kind sofort vor Ort in der Schule bis zur Abholung durch die Eltern von den Mitschülerinnen und Mitschülern getrennt.
Die Eltern müssen auf die Notwendigkeit einer umgehenden ärztlichen Abklärung und häuslichen Isolation hingewiesen werden. Die Erziehungsberechtigten sollen sich anschließend telefonisch mit ihrer Haus-/Kinderarztpraxis in Verbindung setzen oder den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 kontaktieren. Dort wird das weitere Vorgehen besprochen.Der betroffene Schüler/die betroffene Schülerin darf erst wieder in den Präsenzunterricht zurückkehren, wenn eine Bestätigung des Arztes oder des Gesundheitsamtes vorliegt, dass dieser Schüler/diese Schülerin untersucht und ein Verdachtsfall ausgeschlossen wurde. Tritt ein bestätigter Fall einer COVID- 19- Erkrankung in der Klasse auf, so wird die gesamte Klasse für 14 Tage vom Unterricht ausgeschlossen, sowie eine Quarantäne durch das zuständige Gesundheitsamt angeordnet.
Bei einem Verdachtsfall ist alles, auch die Kontakte zu kommentieren.

Regelbetrieb ist nur unter strikter Einhaltung der Hygienemaßnahmen möglich!

2. Hygienemaßnahmen

a) Persönliche Hygiene

Die Lehrerinnen sind Vorbild, sie informieren die Schüler und achten auf die Einhaltung der Regeln.

  • Mindestens 1,50 m Abstand halten – überall und zu jeder Zeit!
  • Mit den Händen nicht in das Gesicht, besonders nicht an Mund, Nase und Augen fassen
  • Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.
  • Gründliche Händehygiene (z.B. nach Betreten des Klassenzimmers; vor und nach der Pause; nach dem Toilettengang; nach dem Naseputzen, Husten und Niesen)

Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden

Händedesinfektion: ist dann sinnvoll, wenn gründliches Händewaschen nicht möglich ist. (Desinfektionsmittel in die trockene Hand geben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden einmassieren.)

  • Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken möglichst nicht mit der ganzen Hand anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen.
  • Husten – und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch.
  • Dabei größtmöglichen Abstand einhalten!
  • Mund- Nasen- Schutz oder eine textile Barriere tragen:

Masken müssen auf dem Weg zum Klassenzimmer, beim Gehen durch die Klasse, in den Pausen, beim Aufsuchen der sanitären Einrichtungen, sowie auf dem Weg zum Ausgang bzw. zur Lernstube/zum Hort/ in die Mittagsbetreuung/ auf dem Weg zum Sekretariat getragen werden.

„Außerhalb des Unterrichts sind alle an der Schule Tätigen (auch Besucher) sowie Schülerinnen und Schüler angehalten, einen Mund- und Nasenschutz zu tragen.“
Jeder hat selbst für die Mund-Nasen-Bedeckung aufzukommen.
Während des Unterrichts darf die Maske am Platz abgesetzt werden, ebenso wie während der Ausübung von Sport und Musik.

Hinweise zum Umgang mit den Behelfsmasken:

Folgende Hinweise des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte sind zu beachten:

Auch mit Maske sollte der von der WHO empfohlene Sicherheitsabstand von mind. 1,50 m eingehalten werden.

Die Hände sollten vor Anlegen der Maske gründlich gewaschen werden.

Beim Anziehen der Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht berührt wird.

Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und gegebenenfalls ausgetauscht werden.

Die Maske sollte weder an der Außen- noch an der Innenseite berührt werden.

Nach Absetzen sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden.

Die Maske sollte nach dem Abnehmen in einem Beutel luftdicht verschlossen aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden.

Masken sollten täglich bei mindestens 60 Grad gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden.

b) Raumhygiene

Nach jeder Unterrichtsstunde 5 Minuten stoßlüften, in jeder Pause Stoßlüften

Nach Betreten des Klassenraumes Händewaschen (nur 1 Kind am Waschbecken)

Reinigung der Kontaktflächen

Händedesinfektionsmittel für Lehrkräfte

Benutzte Plätze werden markiert, z.B. werden die Stühle nicht hochgestellt.
Folgende Areale sollten besonders gründlich und täglich gereinigt werden (Reinigungsfirma)

+ Türklinken und Griffe (an Schubladen und Fenstern)
+ Treppen- und Handläufe
+ Lichtschalter
+ Tische, Telefone, Kopierer
+ Computermäuse, Tastaturen
+ keine gemeinsame Nutzung von Gegenständen (Scheren, Klebern …), Büchern und Tablets, nach jeder Nutzung reinigen und Hände waschen!

 

c) Hygiene im Sanitärbereich

  • Nur 1 Kind ist im Toilettenraum
  • Schild hängt an der Tür und wird von grün auf rot gedreht, wenn der Toilettenraum belegt ist.
  • Kinder warten auf dem Markierungsstreifen vor der Tür

3.Schulorganisatorische Maßnahmen

a) im Schulhaus

  • Einführung, Einforderung und Überwachung der Verhaltensregeln (siehe „persönliche Hygiene“) in den Klassen
  • Aushang des Hygieneplans an der Schultür und in der Aula/ Veröffentlichung auf der Homepage der Schule
  • feste Gruppen bleiben in den Klassen zusammen
  • Abstand zu Lehrern und sonstigem Personal
  • Klassenübergreifender Unterricht (Religion, Ethik), Lerngruppen aus verschiedenen Klassen blockweise zusammensetzen.
  • In der Klasse feste Sitzordnung, möglichst Einzeltische und Frontalunterricht
  • zusätzliche Aktivitäten, wie zum Beispiel Laternenumzug, Klassenfahrten, Fasching entfallen dieses Schuljahr.
  • Sport: Bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten vorher und nachher gründliches Händewaschen. Übungszeit höchstens 120 min, danach Frischluftaustausch. In den Umkleidekabinen möglichst Mindestabstand von 1,50 m einhalten.
  • Musik: kein Austausch von Musikinstrumenten,
    In Stufe 1 Singen eines kleinen Liedes im Klassenverband mit MNB möglich. Ansonsten beim Singen mind. 2m Abstand, versetzt aufstellen und in die gleiche Richtung singen, gilt auch im Freien. Nach 20 min Unterricht 10 min lüften.

b) in den Pausen

  • Maskenpflicht
  • Versetzte Pausenzeiten und Zuordnung von Zonen zu den Klassen
  • Verzehr des Pausenbrotes vorher im Klassenzimmer
  • Pausenbrote und Pausengetränke nicht teilen
  • Abstand muss gewährleistet sein, auch auf dem Weg in die Pause/ zurück aus der Pause
  • nur 1 Kind z. B. auf dem Trampolin oder im Spielhäuschen
  • Fußballspielen und je 2 Kinder an Kletterwand und Klettergerüst sind erlaubt.

c) Wegeführung

Markierungen (gelber Streifen) in der Aula, auf den Treppen und Treppenabsätzen sowie Beschilderung mit Verhaltensregeln müssen unbedingt beachtet werden.
Die Kinder gehen ab 7:30 Uhr in die Schule und direkt in ihr Klassenzimmer und setzen sich gleich auf ihren Platz. Pro Stockwerk übernimmt eine Lehrkraft die Aufsicht ab 7:30 Uhr.

d) Mittagsbetreuung

Feste Gruppen werden gebildet, Personal und Räume sind zugeordnet.
Auch hier gelten, wie in der Schule gleiche Hygieneregeln.