Schulanmeldung 2025

Elternabend für die neuen Erstklässler
am 15. Januar 2025 um 18.00 Uhr in der Aula

Wer?

Kinder , die im Schulsprengel Brucker Lache wohnen.
Alle Kinder, die am 30.09.2025 mindestens 6 Jahre alt, also zwischen 01.10.2018 und 30.09.2019 geboren sind.
Alle Kinder, die zwischen 01.10.2019 und 31.12.2019 geboren sind, können auf Antrag der Eltern regulär eingeschult werden.
Es kann ein Schulfähigkeitstest gemacht werden, eine Beratung mit Kindergarten und Schule ist ratsam.
Kinder, die nach dem 01.01.2020 geboren sind, können auf Antrag eingeschult werden. Voraussetzung ist, dass in einem schulpsychologischen Gutachten die Schulfähigkeit bestätigt wird.
Alle Kinder, die 2024 zurückgestellt worden sind oder die den Einschulungskorridor in Anspruch nahmen.

Einschulungskorridor

Die Korridorregelung betrifft alle Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 30. September 2025 sechs Jahre als werden (geb. 01.07.2019-30.09.2019)
Die Eltern entscheiden nach Beratung/Empfehlung des Kindergartens und der Schule.
Alle Korridorkinder müssen am Tag der Schuleinschreibung regulär angemeldet werden.
Wenn die Eltern wollen, dass ihr Kind nicht 2025 in die Schule kommt, müssen sie dies der Schule bis zum 10.04.2025 schriftlich mitteilen.

Anmeldung:

Auch wenn eine Zurückstellung (Entscheidung der Schulleitung) gewünscht wird, muss das im Sprengel wohnende Kind angemeldet werden.
Auch wenn das Kind in eine andere Schule gehen soll (Gastschulantrag).
Kinder mit besonderem Förderbedarf oder Behinderung können direkt am zuständigen Förderzentrum angemeldet werden.

Wie?

Die Eltern bekommen eine schriftliche Einladung zum Elternabend im Januar 2025.
Sie erhalten vor dem 20. März 2025 postalisch alle zur Anmeldung notwendigen Formularblätter und einen Termin für den 20. März 2025.
Ein Elternteil und jedes Kind müssen persönlich zur Anmeldung kommen. Angaben sind durch Urkunden zu belegen.

Mitbringen:

  • Ausgefüllte Anmeldungsunterlagen
  • Geburtsurkunde des Kindes oder Familienstammbuch
  • Bestätigung des Gesundheitsamts zur Vorlage bei der Schule
  • Reisepass bei nichtdeutscher Staatsbürgerschaft
  • Sorgerechtsnachweis bei Alleinerziehenden

    Falls noch keine Schuleingangsuntersuchung durchgeführt wurde:
  • Impfpass (Nachweis zweifache Maserimpfung)
  • Gelbes Untersuchungsheft (Vorsorgeuntersuchung beim Kinderarzt)

Wann?

Am Donnerstag – 20. März 2025
Bitte halten Sie den vereinbarten Schnuppertermin ein.