Kostenlose Schwimmkurse in den Sommerferien

Sehr geehrte Eltern,

die Sportverwaltung der Stadt Erlangen wird in Zusammenarbeit mit dem Sportverband Erlangen, mit den Erlanger Stadtwerken und den schwimmsporttreibenden Vereinen in den Sommerferien ein kostenloses Angebot zum Erlernen der Schwimmfähigkeit in den Sommerferien 2021 organisieren.
Falls Sie das Angebot für Ihr Kind in Anspruch nehmen möchten, informieren Sie sich bitte bei den mitwirkenden Vereinen (DLRG Erlangen, DLRG Dechsendorf, Wasserwacht Erlangen, Turnerbund 1888 Erlangen, Turnverein 1848 Erlangen, SSG 1981 Erlangen).

Mit freundlichen Grüßen

E. Lalla

Das Unkrautjäten im Pausenhof und Schulgarten

Am Mittwoch in der Pause nach der 2. Stunde sind wir in den kleinen Pausenhof gegangen um Tomaten zu pflanzen und Unkraut zu jäten. An dem Tag war es sehr warm, deshalb war es ziemlich anstrengend. Ich war in der Gruppe die Unkraut gejätet hat, andere haben die Tomaten gepflanzt. Nachdem wir einen Berg Unkraut gejätet hatten fuhren Tom, Flinn und ich  das Unkraut mit der Schubkarre zur Biomüll-Tonne. Als wir zurück gekommen sind, hat die ganze Klasse Blumensamen bekommen, damit es im Beet, wo wir gejätet haben, es auch ein bisschen bunt aussieht. Ich hoffe, dass die Blumen wachsen und alles ein bisschen bunter wird. Ich finde, das waren eine der zwei besten Schulstunden in diesem Schuljahr. Was ich noch erzählen möchte: Ich habe beim Jäten einen Regenwurm gerettet und umgesiedelt.

von Amadea

Unterrichtsbetrieb ab dem 03.05.2021

Sehr geehrte Eltern,

die neuen Bestimmungen des Kultusministeriums bedeuten, dass die Klassen 1. – 3. nur dann am Dienstag, der 04.05.2021, in den Wechselunterricht zurückkehren können, falls der Inzidenzwert der Stadt Erlangen bis einschließlich Sonntag, den 02.05.2021, unter 100 bleibt. Falls dies nicht so ist, gilt für diese Klassen weiterhin Distanzunterricht.

Die 4. Klassen sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Am Montag, den 03.05.2021, werden wir hier den aktuellen Stand bekannt geben.

Mit freundlichen Grüßen

E. Lalla

Welche Auswirkungen hat die sog. „Corona-Notbremse“ des Bundes auf den Unterrichtsbetrieb in Bayern? (akt. 29.04.2021, 10:30 Uhr)

Für den Unterrichtsbetrieb an den Schulen in Bayern ändert sich durch die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes durch den Bund vorerst nichts. Aktuell bestehen für den Unterrichtsbetrieb in Bayern Vorgaben, die strenger sind als die im neuen Infektionsschutzgesetz. Da die Infektionszahlen in Bayern nach wie vor sehr hoch sind, gelten diese strengeren Regeln weiter. Das neue Infektionsschutzgesetz lässt das ausdrücklich zu.

Lediglich bei der Frage, ab welchem Zeitpunkt beim Über- oder Unterschreiten des Schwellenwertes von 100 bei der 7-Tage-Inzidenz die jeweilige Unterrichtsform gilt, wurden aufgrund des bundesrechtlichen Rahmenbedingungen Anpassungen vorgenommen:

Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt den jeweiligen Schwellenwert an drei aufeinander folgenden Tagen, treten die entsprechenden Maßnahmen ab dem übernächsten Tag in Kraft.

  • Beispiel: Wenn der Schwellenwert 100 am Sonntag Montag und Dienstag überschritten wird, gilt ab Donnerstag Distanzunterricht mit Ausnahme für die Abschlussklassen, die Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien und Fachoberschulen und die Jahrgangsstufe 4 an Grundschulen.

Unterschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt den jeweiligen Schwellenwert an fünf aufeinander folgenden Tagen, treten die entsprechenden Maßnahmen ab dem übernächsten Tag in Kraft.

  • Beispiel: Wenn der Schwellenwert am Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Samstag und Sonntag unterschritten wird, gilt ab Dienstag Präsenzunterricht mit Mindestabstand bzw. Wechselunterricht für alle Jahrgangsstufen.

Maßgeblich ist jeweils der vom RKI im Internet veröffentlichte Wert. Letztlich informiert die Schule die Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten über den Wechsel im Unterrichtsbetrieb.

Schule früher – Podcast der Klasse 3a

Die dritten Klassen haben sich im Distanzunterricht mit dem Thema „Schule früher“ auseinandergesetzt. Wie Schule im 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts aussah, fasst die Klasse 3a in einem kurzen Hörbeitrag zusammen.

Durch Corona hat sich vieles verändert. Auch wir verändern uns im Laufe unseres Lebens. Und die Schule? Die verändert sich auch! Wir verraten dir, wie die Schule aussah, als die Großeltern deiner Großeltern Kind waren.

Um zu erfahren, wie die Schule vor 100 Jahren war, klicke hier:

Schule_früher_Podcast_3a.m4a

Informationsschreiben zur Schuleingangsuntersuchung für das Schuljahr 2021/2022

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

Falls Ihr Kind noch nicht an der in Bayern gesetzlich vorgesehen U) Untersuchung teilgenommen haben sollte, bitten wir Sie, diese sobald als möglich bei Ihrer/m Kinderärztin/-arzt oder Hausärztin/-arzt nachzuholen.

Ergänzend möchten wir Sie auch bitten, auf die Vollständigkeit der Eintragungen im Impfbuch Ihres Kindes zu achten und empfehlen gegebenenfalls fehlende Impfungen nachzuholen.

Das ausführliche Schreiben:

Anlage_-_Elterninformation_zur_Schuleingangsuntersuchung_für_das_SJ_2021_2022 (2)

Bekanntmachung über die Schulanmeldung 2021

Die Schulanmeldung findet statt am

Dienstag, 9. März 2021.

Den Zeitraum legt die Schule fest.

Sofern die Infektionslage dies zulässt und eine Schulanmeldung in Präsenz möglich sein wird, teilen die Schulen den Eltern den jeweils persönlichen Termin für die Anmeldung über die Kindergärten oder direkt mit. Sollte eine Schuleinschreibung in persönlicher Form aus Infektionsgründen nicht möglich sein, ist die genaue Vorgehensweise hinsichtlich der Anmeldung und Vorlage der Unterlagen von der zuständigen Grundschule zu erfragen. Die Pflicht zur Teilnahme an einem Verfahren zur Feststellung der Schulfähigkeit gem. § 2 Abs. 3 GrSO entfällt in diesem Fall vom Grundsatz her.

Die Schulanmeldung ist Pflicht

Die Erziehungsberechtigten werden aufgefordert, ihre schulpflichtigen Kinder an diesem Tag für den Schulbesuch anzumelden. Schulpflichtig sind alle Kinder, die am 30.September mindestens das sechste Lebensjahr vollenden, die also spätestens am 30. September 2015 geboren wurden.
Die Kinder müssen an der Grundschule, in deren Schulsprengel sie ihren Wohnsitz haben, angemeldet werden. Dies gilt auch, wenn aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Grundschule (mit sog. Gastschulantrag) oder eine Rückstellung vom Besuch der Grundschule beantragt werden sollen. Gastschulanträge, sollen am Tag der Schulanmeldung gestellt werden. Gastschulanträge, die nach dem 03. April 2021 bei der Schule abgegeben werden, können nur berücksichtigt werden, wenn es sich um einen Neu-Zuzug handelt.
Kinder, die im Vorjahr zurückgestellt wurden, sind erneut unter Vorlage des Rückstellungsbescheides anzumelden.
Zudem verweisen wir auf die Schulordnung für die Grundschulen in Bayern, § 2 Absatz 3 Satz 5 und folgende. Hier heißt es unter anderem: „Die Schule kann die Teilnahme an einem Verfahren zur Feststellung der Schulfähigkeit verlangen.“ (Satz 5) Sollte die Anmeldung am 09. März nicht in Präsenz stattfinden können, die Infektionslage jedoch zu einem späteren Zeitpunkt vor Beginn des Schuljahres 2021/2022 eine Durchführung der Verfahren zur Feststellung des Schulfähigkeit zulassen, entscheidet die Schule über eine etwaige Durchführung und trifft die organisatorischen und inhaltlichen Entscheidungen eigenverantwortlich.
Erziehungsberechtigte können mit einer Geldbuße belegt werden, wenn sie ohne Grund fahrlässig oder vorsätzliche die Anmeldung eines schulpflichtigen Kindes unterlassen.
Auch Erziehungsberechtigte, deren Kinder im sogenannten „Einschulungskorridor“ zwischen dem 01.07.2015 und dem 30.09.2015 geboren sind und die ihr Kind nicht einschulen wollen, sind verpflichtet mit ihrem Kind an der Schuleinschreibung teilzunehmen. Die Schule berät die Erziehungsberechtigen und spricht eine Empfehlung aus. Die Erziehungsberechtigten entscheiden dann, ob ihr Kind bereits zum kommenden oder erst im darauffolgenden Schuljahr eingeschult wird. Geben die Eltern bis zum 12. April keine Erklärung ab, wird ihr Kind zum kommenden Schuljahr schulpflichtig.

Schulaufnahme auf Antrag
Kinder, die zwischen dem 01.10.2015 und dem 31.12.2015 geboren wurden, können auf Antrag der Eltern eingeschult werden. In Zweifelsfällen erfolgt die Prüfung der Schulfähigkeit durch die Schule.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder in Ausnahmefällen auch dann eingeschult werden, wenn sie nach dem 01.01.2016 geboren wurden. Hier ist ein schulpsychologisches Gutachten verpflichtend erforderlich.

Schulärztliche Untersuchungen im Vorfeld

  • Die Schuleingangsuntersuchung 2021/2022 durch das Gesundheitsamt bleibt vorerst aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin ausgesetzt.

Das Gesundheitsamt bittet darum, die Kindervorsorgeuntersuchung U9 (zwischen dem 60. und 64. Lebensmonat) bei dem jeweiligen Kinderarzt bzw. Hausarzt durchführen zu lassen. Bei diesem Termin sollte auch der Impfstatus des Kindes erfasst werden, wozu die Vorlage des Impfbuches erforderlich ist.

Der Tag der Schulanmeldung
Die Erziehungsberechtigten müssen – sofern es die Infektionslage zulässt – mit den Kindern in die jeweilige Sprengelschule kommen. Bei Verhinderung sollen sie einen Vertreter beauftragen, die Kinder zur Schulanmeldung zu bringen. Kinder, die in einem Heim untergebracht sind, können vom Leiter des Heims angemeldet werden.

Mitzubringen sind

  • die Geburtsurkunde
  • bei ausländischen Kindern auch der Reisepass
  • das Impfbuch und das Vorsorgeheft
  • eventuell Unterlagen über Aufenthaltsbestimmungs- und/oder Sorgerecht

Schulanmeldung an einer Förderschule
Kinder, die wegen eines besonderen Förderbedarfs oder einer Behinderung voraussichtlich nicht in der Lage sind, aktiv am Unterricht einer Grundschule teilzunehmen, können an einer öffentlichen oder privaten Förderschule angemeldet werden. Die Beratung und die Erstellung eines eventuell notwendigen sonderpädagogischen Gutachtens erfolgt durch die Schulleitung der Förderzenten in Erlangen.

Bekanntmachung Schulanmeldung 2021_Arabisch m U

Bekanntmachung Schulanmeldung 2021_Türkisch mit U

Bekanntmachung Schulanmeldung 2021_Spanisch m U

Bekanntmachung Schulanmeldung 2021_Russisch m U

Bekanntmachung Schulanmeldung 2021_Englisch m U

Bekanntmachung Schulanmeldung 2021_Griechisch m U

 

 

 

Informationsabend für die Eltern der Schulanfänger

Aufgrund der Infektionslage kann der geplante Informationsabend am 26.01.2021 nicht stattfinden.

Hier finden Sie wichtige Informationen noch einmal kurz zusammengefasst:

Beginn der Schulpflicht:
a) für alle im Vorjahr zurückgestellten Kinder
b) für alle, die letztes Jahr vom Einschulungskorridor Gebrauch gemacht haben
c) regulär: für alle Kinder, die bis zum 30.09.2021 sechs Jahre alt werden (geb. bis 30.09.2015)
d) auf Antrag: für Kinder, die zwischen dem 01.10. und 31.12. sechs Jahre alt werden
e) auf Antrag mit Gutachten: Kinder, die erst ab dem 01.01.2022 sechs Jahre alt werden
(geb. ab 01.01.2016)

Auch wenn Sie planen, den Einschulungskorridor (geb. 01.07.15 – 30.09.15) in Anspruch zu nehmen, eine Zurückstellung wünschen oder einen Gastschulantrag stellen wollen, muss das Kind bei Ihrer Sprengelschule angemeldet werden.

Ausnahme:
Bitte teilen Sie uns schriftlich mit, falls Sie Ihr Kind z.B. an einem Förderzentrum oder an einer Privatschule anmelden werden.

In der ersten Februarwoche 2021 gehen Ihnen postalisch die benötigten Anmeldeformulare für die Schulanmeldung zu. Diese senden Sie bitte bis spätestens 01. März 2021 an uns zurück.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Beratung@gs-bruckerlache.de

Nachschulische Betreuungsangebote im Sprengel der
Grundschule an der Brucker Lache

 Mittagsbetreuung
(im Haus)
Träger: gfi, Würzburger Straße 150, 90766 Fürth, Ansprechpartner Frau Edith Lutsch
Tel.: 0911/ 97476960
Kurze Gruppe: bis 14:30 Uhr
Lange Gruppe: bis 16:30 Uhr (abhängig von genügend Anmeldungen)
 Lernstuben Zeißstraße 51, im Haus, Leitung Frau Vera Heckel, Tel.: 09131/67066
Max-Planck-Straße 42, Leitung Frau Vivian Chan, Tel.: 09131/64242
Junkersstraße 1, Leitung , Tel.: 09131/ 67267
 Hort  Sankt Marien, An der Lauseiche 3, Leitung Frau Annette Rohner, Tel.: 09131/63327

 

Vorlesetag 2020

Am 20. November fand der bundesweite Vorlesetag in unserer Schule statt. In diesem Jahr steht  den Aktionstag unter das Jahresmotto “ Europa und die Welt“ – denn Vorlesen verbindest.

In den Klassen wurden zu dem Thema verschiedene Bücher vorgelesen.

Die 4. Klassen sollen nach der Aktion folgenden Satz vervollständigen.

Ich bekomme gerne vorgelesen, weil …..

ich mich dabei entspannan kann
man sich entspannen kann und es ist still . Das finde ich schön.“
ich gerne zuhöre.
ich Spaß habe  zuzuhören.
es spannend und gemütlich ist.
man kann dabei etwas malen.