Wer? | Kinder, die im Schulsprengel Brucker Lache wohnen. Alle Kinder, die am 30.09.2016 mindenstens 6 Jahre alt, also zwischen 01.10.09 und 30.09.10 geboren sind. Alle Kinder, die zwischen 01.10.10 und 31.12.10 geboren sind, können auf Antrag der Eltern regulär eingeschult werden. Es kann ein Schulfähigkeitstest gemacht werden, eine Beratung mit Kindergarten und Schule ist ratsam. Kinder, die nach dem 01.01.11 geboren sind, können auf Antrag eingeschult werden. Voraussetzung ist, dass in einem schulpsychologischen Gutachten die Schulfähigkeit bestätigt wird. Alle Kinder, die 2015 zurückgestellt worden sind. |
Anmeldung: | Auch, wenn Zurückstellung geplant ist. Auch, wenn das Kind in eine andere Schule gehen soll (Gastschulantrag). Kinder mit Behinderung können direkt an der betreffenden Sondervolksschule angemeldet werden. |
Wie? | Eltern und Kinder sollten persönllich zur Anmeldung kommen. Angaben sind durch Urkunden zu belegen. |
Mitbringen: | Geburtsurkunde des Kindes oder Familienstammbuch Gesundheitsnachweise (aus dem Kindergarten) Reisepass bei nicht deutscher Staatsbürgerschaft Sorgerechtsnachweis bei Alleinerziehenden |
Wann? | Am Mittwoch – 6. April 2016 von 13:30 – 16:30 Uhr Bitte halten Sie den vereinbarten Schnuppertermin ein. |
Wo? | Grundschule Brucker Lache – Zimmer 0008/0010 EG |