Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
Falls Ihr Kind noch nicht an der in Bayern gesetzlich vorgesehen U) Untersuchung teilgenommen haben sollte, bitten wir Sie, diese sobald als möglich bei Ihrer/m Kinderärztin/-arzt oder Hausärztin/-arzt nachzuholen.
Ergänzend möchten wir Sie auch bitten, auf die Vollständigkeit der Eintragungen im Impfbuch Ihres Kindes zu achten und empfehlen gegebenenfalls fehlende Impfungen nachzuholen.
Das ausführliche Schreiben:
Anlage_-_Elterninformation_zur_Schuleingangsuntersuchung_für_das_SJ_2021_2022 (2)