Wer? | Kinder, die im Schulsprengel Brucker Lache wohnen. Alle Kinder, die am 30.09.2018 mindestens 6 Jahre alt, also zwischen 01.10.11 und 30.09.12 geboren sind. Alle Kinder, die zwischen 01.10.12 und 31.12.12 geboren sind, können auf Antrag der Eltern regulär eingeschult werden. Es kann ein Schulfähigkeitstest gemacht werden, eine Beratung mit Kindergarten und Schule ist ratsam. Kinder, die nach dem 01.01.13 geboren sind, können auf Antrag eingeschult werden. Voraussetzung ist, dass in einem schulpsychologischen Gutachten die Schulfähigkeit bestätigt wird. Alle Kinder, die 2017 zurückgestellt worden sind. |
Anmeldung: | Auch, wenn Zurückstellung (Entscheidung der Schulleitung) gewünscht wird, muss das im Sprengel wohnende Kind angemeldet werden. Auch, wenn das Kind in eine andere Schule gehen soll (Gastschulantrag). Kinder mit besonderem Förderbedarf oder Behinderung können direkt am zuständigen Förderzentrum angemeldet werden. |
Wie? | Ein Elternteil und jedes Kind müssen persönlich zur Anmeldung kommen. Angaben sind durch Urkunden zu belegen. |
Mitbringen: | Geburtsurkunde des Kindes oder Familienstammbuch Bestätigung des Gesundheitsamts zur Vorlage bei der Schule Reisepass bei nichtdeutscher Staatsbürgerschaft Sorgerechtsnachweis bei Alleinerziehenden |
Wann: | Am Dienstag – 13. März 2018 von 12:30 – 16:30 Uhr Bitte halten Sie den vereinbarten Schnuppertermin ein. |
Wo? | Grundschule Brucker Lache – Zimmer 0008/0010 EG |