Wann? Am Samstag – 14.März 2015 von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Wo? Grundschule Brucker Lache – Zimmer 001 – EG links
Wer? Kinder, die im Schulsprengel Brucker Lache wohnen.
Alle Kinder, die am 30.09.2015 mindestens 6 Jahre alt, also zwischen 01.10.08 – 30.09.09 geboren sind.
Alle Kinder, die zwischen 01.10.09 und 31.12.09 geboren sind, können auf Antrag der Eltern regulär eingeschult werden. Es kann ein Schulfähigkeitstest gemacht werden, eine Beratung mit Kindergarten und Schule ist ratsam.
Kinder, die nach dem 01.01.10 geboren sind, können auf Antrag eingeschult werden. Voraussetzung ist, das in einem schulpsychologischen Gutachten die Schulfähigkeit bestätigt wird.
Alle Kinder, die 2014 zurückgestellt worden sind.
Anmeldung:
Auch, wenn Zurückstellung geplant ist.
Auch, wenn das Kind in eine andere Schule gehen soll (Gastschulantrag).
Behinderte Kinder können direkt an der betreffenden Sondervolksschule angemeldet werden.
Wie?
Eltern und Kinder sollten persönlich zur Anmeldung kommen. Angaben sind durch Urkunden zu belegen.
Mitbringen:
Geburtsurkunde des Kindes oder Familienstammbuch
Gesundheitsnachweise (aus dem Kindergarten)
Reisepass bei nichtdeutscher Staatsbürgerschaft
Sorgerechtsnachweis bei Alleinerziehenden