Schulanmeldung 2017

Wer? Kinder, die im Schulsprengel Brucker Lache wohnen.
Alle Kinder, die am 30.09.2017 mindestens 6 Jahre alt,
also zwischen 01.10.10 und 30.09.11 geboren sind.
Alle Kinder, die zwischen 01.10.11 und 31.12.11 geboren
sind, können auf Antrag der Eltern regulär eingeschult
werden.
Es kann ein Schulfähigkeitstest gemacht werden, eine
Beratung mit Kindergarten und Schule ist ratsam.
Kinder, die nach dem 01.01.12 geboren sind, können auf
Antrag eingeschult werden. Voraussetzung ist, dass in
einem schulpsychologischen Gutachten die Schulfähikeit
bestätigt wird.
Anmeldung: Auch, wenn Zurückstellung (Entscheidung der Schulleitung)
gewünscht wird, muss das im Sprengel wohnende Kind
angemeldet werden.
Wie? Ein Elternteil und jedes Kind müssen persönlich zur
Anmeldung kommen. Angaben sind durch Urkunden zu
belegen.
Mitbringen: Geburtsurkunde des Kindes oder Familienstammbuch
Gesundheitsnachweise (aus dem Kindergarten)
Reisepass bei nichtdeutscher Staatsbürgerschaft
Sorgerechtsnachweis bei Alleinerziehenden
Wann? Am Donnerstag – 16. März 2017 von 13:30 – 16:30 Uhr
Bitte halten Sie den vereinbarten Schnuppertermin ein.
Wo? Grundschule Brucker Lache – Zimmer 0008/0010 EG